Beschluss: einstimmig beschlossen

In die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH werden entsandt:

1.     der Landrat

2.     weitere Vertreter nach § 10 des Gesellschaftervertrages

 

   ordentliches Mitglied:

   Stellvertreter/in:

   Vorschlagsrecht:

2.1

 Lange

 Wiegmann

Gruppe

2.2

 Herzog

 Klepper

Gruppe

 

In den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH werden entsandt:

1.     der Landrat

2.     als ordentliches Mitglied: Dehde

3.     als Stellvertretung des ordentlichen Mitgliedes: Herzog