Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10

Der FA Atomanlagen und öffentliche Sicherheit fordert, die einschlägigen Genehmigungsbescheide für die Einlagerung der atomaren Abfälle in das Zwischenlager Gorleben zur Kenntnis zu bekommen.

Weiterhin soll juristisch überprüft werden, welche Möglichkeiten rechtlicher Maßnahmen ergriffen werden können, wenn die Auslegung der Formulierung „bei Überschreitung der Messwerte ... ist die Einlagerung zu unterbrechen ...“ dahingehend ausgelegt werden kann, dass nicht nur die weitere Einlagerung sondern auch die bisherige rechtswidrig ist.