Beschluss: einstimmig beschlossen

a) Der Kreistag nimmt die im Haushaltsjahr 2010 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,00 EUR bzw. 7.500,00 EUR) zur Kenntnis und stimmt denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zu.

b) Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2010 gemäß § 101 NGO i.V.m. § 65 NLO.

c) Der Kreistag erteilt aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 101 NGO i.V.m. § 65 NLO die uneingeschränkte Entlastung.