Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 3

  1. Die vorliegenden Anregungen und Bedenken werden zurückgewiesen.

  2. Die beiliegende Verordnung über die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Elbhöhen-Drawehn im Bereich der Gemeinde Zernien – Biogasanlage südlich der Bahnlinie wird entsprechend Karte 2 unter dem Vorbehalt beschlossen, dass
    a) ein qualifizierter Bebauungsplan der Kreisverwaltung vorgelegt wird und
    b) die dort noch vorzusehenden Randbepflanzungen im Landschaftsschutzgebiet verbleiben.
    Die vorliegenden Anregungen und Bedenken werden zurückgewiesen.

  3. Die beiliegende Verordnung über die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Elbhöhen-Drawehn im Bereich der Gemeinde Zernien – Biogasanlage südlich der Bahnlinie wird entsprechend Karte 2 unter dem Vorbehalt beschlossen, dass
    a) ein qualifizierter Bebauungsplan der Kreisverwaltung vorgelegt wird und
    b) die dort noch vorzusehenden Randbepflanzungen im Landschaftsschutzgebiet verbleiben.