Sitzung: 20.06.2011 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2011/108
Die vorliegenden Anregungen und Bedenken werden zurückgewiesen.
Die Flächen der Schutzpflanzung 2 verbleiben im Landschaftsschutzgebiet.
Die beiliegende Verordnung über die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Elbhöhen-Drawehn im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) – Biogasanlage südlich der Sportanlage „Am Hagener Weg“ wird beschlossen.