Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 3

  1. Die vorliegenden Anregungen und Bedenken werden zurückgewiesen.

  2. Die Flächen der Schutzpflanzung 2 verbleiben im Landschaftsschutzgebiet.

  3. Die beiliegende Verordnung über die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Elbhöhen-Drawehn im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) – Biogasanlage südlich der Sportanlage „Am Hagener Weg“ wird beschlossen.