Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 3

  1. Die vorliegenden Anregungen und Bedenken werden zurückgewiesen.

  2. Die im Bebauungsplanentwurf (Stand 01/2011) dargestellten Grünflächen nördlich, westlich und südlich des Sondergebietes verbleiben entsprechend der Kartendarstellung (Maßstab 1:5000) im LSG.

  3. Die beiliegende Verordnung über die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Elbhöhen-Drawehn im Bereich der Gemeinde Jameln – Erweiterung Biogasanlage Volkfien wird beschlossen.