Einleitend gibt KTA   K l e p p e r   eine Grundsatzerklärung ab, warum er den Neuabgrenzungen des Landschaftsschutzgebietes unter den folgenden Tagesordnungspunkten 5.1 bis 5.3 nicht zustimmen wird. Seine ablehnende Haltung betrifft nicht die Errichtung der Biogasanlagen selbst, zumal der Landkreis sich zum Ziel gemacht hat, sich mit 100 % aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Es geht ihm vielmehr um die Anbauflächen, von denen der Rohstoff für die Anlagen geliefert werden soll. Die Betreiber sind  nicht nicht verpflichtet, sie zu benennen. Von daher ist es durchaus möglich, dass für den Naturschutz wertvolle Bereiche durch großflächigen Maisanbau dauernd verlorengehen, und zwar nicht nur für den Ortolan, sondern für die Artenvielfalt insgesamt. Außerdem kritisiert KTA   K l e p p e r   die zusätzliche Grundwasserbelastung, den zusätzlichen Pestizideinsatz, die Veränderung des Landschaftsbildes sowie die Belastung der Lebensgrundlagen des Menschen insgesamt. Gegen die Nutzung der Biogasanlagen in einem ökologischen und naturverträglichen Rahmen hat er keine Bedenken.

 

Auf Antrag von KTA   S c h u l z   wird TOP 5.3 vorgezogen.