1.     Im Auftrage von KTA Höbermann, gleichzeitig Gemeindedirektor vom Flecken Clenze, unterrichtet Dipl.-Ing.     G u c k e i s e n   den Ausschuss darüber, dass alsbald ein Antrag des Flecken Clenze zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Elbhöhen-Drawehn für den Ortsteil Clenze beim Landkreis gestellt werden soll als Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

2.     Herr   B u r m e i s t e r   stellt aufgrund des Artikels „Grüngutplätze vor der Abnahme“ in der Elbe-Jeetzel-Zeitung die Frage, warum für derartige Plätze noch Bodenplatten erforderlich sind. KOAR
H a a c k e   weist auf den Vorsorgegrundsatz sowie rechtliche Vorgaben hin.

3.     Weiterhin möchte Herr   B u r m e i s t e r   wissen, warum seitens des Landkreises keine Verträge mit den Betreibern abgeschlossen werden, dass Grüngut in Biogasanlagen zu verarbeiten ist. LBD  
W e i n h o l d   räumt die grundsätzliche Möglichkeit solcher Verträge ein – bereits jetzt ist so etwas nicht ausgeschlossen. Allerdings dürften derzeit vor allem noch Rentalibitätsgründe dagegen sprechen. Herr   K a u f m a n n   führt als weiteren Grund noch fehlende technische Voraussetzungen der Biogasanlagen bei der Verarbeitung von Grüngut an.