Sitzung: 31.05.2011 Ausschuss für Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft
1. Im Auftrage von KTA Höbermann, gleichzeitig Gemeindedirektor vom Flecken Clenze, unterrichtet Dipl.-Ing. G u c k e i s e n den Ausschuss darüber, dass alsbald ein Antrag des Flecken Clenze zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Elbhöhen-Drawehn für den Ortsteil Clenze beim Landkreis gestellt werden soll als Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
2.
Herr B u
r m e i s t e r stellt aufgrund des
Artikels „Grüngutplätze vor der Abnahme“ in der Elbe-Jeetzel-Zeitung die Frage,
warum für derartige Plätze noch Bodenplatten erforderlich sind. KOAR
H a a c k e weist auf den
Vorsorgegrundsatz sowie rechtliche Vorgaben hin.
3.
Weiterhin möchte Herr B u r m e i s t e r wissen, warum seitens des Landkreises keine
Verträge mit den Betreibern abgeschlossen werden, dass Grüngut in Biogasanlagen
zu verarbeiten ist. LBD
W e i n h o l d räumt die grundsätzliche
Möglichkeit solcher Verträge ein – bereits jetzt ist so etwas nicht
ausgeschlossen. Allerdings dürften derzeit vor allem noch Rentalibitätsgründe
dagegen sprechen. Herr K a u f m a n n führt als weiteren Grund noch fehlende
technische Voraussetzungen der Biogasanlagen bei der Verarbeitung von Grüngut
an.