Sitzung: 31.05.2011 Ausschuss für Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft
Vorlage: 2011/107
Dipl.-Ing. G u c k e i s e n erläutert den Antrag. Er weist darauf hin, dass seitens der Genehmigungsbehörde keine rechtliche Möglichkeit besteht, Nachweise der Maisanbauflächen vom Betreiber einzufordern. Dipl.-Ing. G u c k e i s e n hält deshalb hierfür eine eindeutige rechtliche Grundlage vom Land für erforderlich. Seiner Auffassung nach besteht seitens der zuständigen Behörden nur die Möglichkeit zu Abstandsvorgaben bei Anlagen, die in der Nähe von Vogelschutzgebieten errichtet und betrieben werden sollen.
Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss:
1.
Die vorliegenden Anregungen und Bedenken
werden zurückgewiesen.
2.
Die im Bebauungsplanentwurf (Stand
01/2011) dargestellten Grünflächen nördlich, westlich und südlich des
Sondergebietes verbleiben entsprechend der Kartendarstellung (Maßstab 1:5000)
im LSG.
3. Die
beiliegende Verordnung über die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes
Elbhöhen-Drawehn im Bereich der Gemeinde Jameln – Erweiterung Biogasanlage
Volkfien wird beschlossen.