Dipl.-Ing.   G u c k e i s e n   erläutert den Antrag. Er weist darauf hin, dass seitens der Genehmigungsbehörde keine rechtliche Möglichkeit besteht, Nachweise der Maisanbauflächen vom Betreiber einzufordern. Dipl.-Ing.   G u c k e i s e n   hält deshalb hierfür eine eindeutige rechtliche Grundlage vom Land für erforderlich. Seiner Auffassung nach besteht seitens der zuständigen Behörden nur die Möglichkeit zu Abstandsvorgaben bei Anlagen, die in der Nähe von Vogelschutzgebieten errichtet und betrieben werden sollen.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss:

 

1.     Die vorliegenden Anregungen und Bedenken werden zurückgewiesen.

2.     Die im Bebauungsplanentwurf (Stand 01/2011) dargestellten Grünflächen nördlich, westlich und südlich des Sondergebietes verbleiben entsprechend der Kartendarstellung (Maßstab 1:5000) im LSG.

3.     Die beiliegende Verordnung über die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Elbhöhen-Drawehn im Bereich der Gemeinde Jameln – Erweiterung Biogasanlage Volkfien wird beschlossen.