TOP Ö 7: TOP 7: Zusammenschluss von Kreistagsabgeordneten zu Fraktionen und Gruppen: a) Unterrichtung des Kreistages über den Zusammenschluss von KTA zu Fraktionen und Gruppen gemäß § 35 b NLO in Verbindungen mit §1 Satz 2 der bisherigen Geschäftsordnung b)Benennung der Vorsitzenden und Vertreter/innen der Fraktionen und Gruppen