Nachtrag: 10.03.2011 Nummer 5

KTA W o j a h n erläutert den Antrag. Er verweist darauf, dass seine Fraktion nunmehr eine Entscheidung haben möchte, weil die GLW-Kreistagsfraktion über einen längeren Zeitraum einen Antrag nach dem nächsten im Ausschuss eingebracht, ihn in der jeweiligen Sitzung aber wieder zurückgenommen habe.


Trotz Bitten von KTA K l e p p e r und KTA M u n d h e n k , diesen Antrag als behandelt anzusehen und ihn zunächst ruhen zu lassen, um gemeinsam nach einer Formulierung über diesen und den unter TOP 6 zu behandelnden Antrag der GLW zu suchen, bleibt KTA W o j a h n bei seiner ablehnenden Haltung. Unterstützung erhalten KTA Klepper und KTA Mundhenk von KTA W i e g r e f f e , weil sich auf Landes- und Bundesebene in dieser Sache „etwas bewegt“. Forderungen sind im Übrigen nicht an die Landwirte, sondern an die Landwirtschaftskammer, das Land oder den Bund zu richten. Um eine „Vermaisung“ der Landschaft zu verhindern, sollte nach Auffassung von KBN K r ü g e r bei Planung und Produktion von Biogasanlagen das als Anlage 3 beigefügte „Zehn-Punkte-Papier Biogas des NABU `Grundsätze für eine naturverträgliche Produktion`“ Berücksichtigung finden.


Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wird mehrheitlich abgelehnt.