KTA K l e p p e r befürchtet in seiner Antragserläuterung durch die Zwischenlagerung von Geflügelkot erhebliche Beeinträchtigungen des Grund- und Oberflächenwassers. Nach kurzer Diskussion ändert er den Beschlussvorschlag der GLW-Kreistagsfraktion vom 11.02.2011 wie folgt ab, der 1-stimmig angenommen wird:


Die Verwaltung wird beauftragt,


  • auf die Anforderungen an die Zwischenlagerung von Geflügelkot, wie sie im Runderlass des NMU und des NML vom 29.11.2005 veröffentlicht wurden, in einer Pressemitteilung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung hinzuweisen,

  • den Bauernverband und entsprechende landwirtschaftliche Organisationen des Landkreises dahingehend anzuschreiben, dass auf die Einhaltung der Regelungen im Runderlass des NMU und des NML vom 29.11.2005 geachtet werden möge, verbunden mit der Bitte, diese an die Mitglieder weiterzuleiten.