KTA K l e p p e r erläutert den Antrag. Für ihn muss es „etwas“ geben, um mögliche Gefährdungen von Menschen in der näheren Umgebung dieser Anlagen zu verhindern. LBD W e i n h o l d nimmt Bezug auf die Stellungnahme der Kreisverwaltung zu diesem Antrag. Eine Empfehlung des Kreistages kann die Verwaltung nicht von der Verpflichtung entbinden, ausschließlich nach geltendem Recht zu entscheiden. Das schließt auch eine vorsätzliche Verzögerung des Verfahrens aus. Wenn der Kreistag einen Beschluss faßt, die Angelegenheit an sich zu ziehen, was nach der Niedersächsischen Landkreisordnung möglich ist, wird die Verwaltung in ihrer Entscheidung durch ihn gebunden. Allerdings steht der Kreistag dann auch in der Verantwortung für die Konsequenzen. KOAR H a a c k e ergänzt, dass die Genehmigungsbehörden verpflichtet sind, nur Anlagen zuzulassen, die dem „Stand der Technik“ entsprechen. Eine Nachrüstung von Filteranlagen könne nur bei Anlagen gefordert werden, die nach dem Bundesimmissionsschutzrecht genehmigt wurden und diese „Stand der Technik“ sind.


Aufgrund des Ergebnisses der ausführlichen Diskussion ändert KTA K l e p p e r den Beschlussvorschlag lt. Antrag wie folgt ab:


  • Der Kreisverwaltung wird aufgrund einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung der Menschen in der näheren Umgebung geplanter Hähnchen- oder Schweinemastanlagen empfohlen, vom Antragsteller der Anlage den Einbau einer zertifizierten Filteranlage zu fordern, sobald diese „Stand der Technik“ ist.