Beschluss: einstimmig beschlossen

 

1)     Der Kreistag nimmt die im Haushaltsjahr 2009 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,--EUR bzw. 7.500,-- EUR) zur Kenntnis und stimmt denjenigen über- und  außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zu.

2)     Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2009 gemäß § 101 NGO i.V.m. § 65 NLO.

3)     Der Kreistag erteilt aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 101 NGO i.V.m. § 65 NLO die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2009