Sitzung: 13.12.2010 Kreistag
Beschluss: geändert einstimmig empfohlen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 2010/196
Die Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des
Kreistages und der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) wird
entsprechend der beiliegenden Fassung mit folgender Änderung beschlossen: Die
Entschädigung zu § 9 d) wird auf den Landkreisanteil von 250,00 € reduziert.
(Anlage 1 der Niederschrift)