Beschluss: geändert einstimmig empfohlen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Die Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) wird entsprechend der beiliegenden Fassung mit folgender Änderung beschlossen: Die Entschädigung zu § 9 d) wird auf den Landkreisanteil von 250,00 € reduziert.

(Anlage 1 der Niederschrift)